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AllgemeineGeschäftsbedingungen

Stand April, 2024

Audvice GmbH

Geschäftsadresse: Schlossallee 7, 5412 Puch bei Hallein, Austria
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg

Firmenbuchnummer: FN496308s
Vertreten durch: Sophie Bolzer, MSc.

1.   ALLGEMEINES


1.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet) gelten für alle kostenpflichtigen, zeitlich begrenzten Nutzungen von Softwareanwendungen auf der Grundlage von Software as a Service, die von der Audvice GmbH, Schlossallee 7, 5412 Puch bei Hallein, Österreich (im Folgenden als "Audvice", "wir" oder "uns") von einem Kunden genutzt werden.


1.2.   Der Kunde (im Folgenden als "Kunde", "Sie" oder "Ihrer") ist ein Unternehmen, das die von Audvice bereitgestellte Softwarelösung für private Podcasting verwendet


1.3.   Der Kunde und Audvice können im Folgenden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet werden.
 

1.4.   Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden ausdrücklich abgelehnt. Für die Nutzung der Audvice-Software gelten ausschließlich diese AGB und die hierin genannten Vereinbarungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Zusammenhang mit einer Bestellung oder in anderen Dokumenten auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist und Audvice in solchen Fällen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5.   Audvice bietet Plattformen für privates Podcasting an, die es Kunden ermöglicht, Podcasts in einem privaten und sicheren Rahmen zu erstellen, zu teilen, zu verwalten und anzuhören. Die von Audvice bereitgestellten Dienstleistungen umfassen die Audvice Enterprise App, Audvice Enterprise Web App und die Audvice Create Web Plattform.

1.6.   Diese AGB sollen die jeweiligen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Audvice definieren.
 

2.   DEFINITIONEN

Die nachstehend fett hervorgehobenen Begriffe haben die nachstehend angegebenen Bedeutungen, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden


"Bestellung" bezieht sich auf die schriftliche Bestätigung oder Unterschrift des mit dem Kunden abgeschlossenen Angebots während der Buchung der Audvice-Software, das Details zum Leistungsumfang, Preis und Zahlungsbedingungen enthält.

„Audvice App“ bezeichnet unsere mobile Anwendung für “Audvice Enterprise” Kunden, die im Apple App Store oder im Android Play Store heruntergeladen werden kann.

„Audvice Web App“ bezeichnet unsere webbasierte Anwendung für “Audvice Enterprise” Kunden, die über jeden Browser über www.web.audvice.com verfügbar ist.

„Audvice Create Platform“ bezeichnet unsere webbasierte Plattform für “Audvice Create” Kunden, die über jeden Browser über www.create.audvice.com verfügbar ist.

“Audvice-Anwendungen“ bezieht sich auf die Audvice App, Audvice Web App und Audvice Create Plattform.

“Audiothek“ bezeichnet den privaten Bereich des Kunden innerhalb der “Audvice Enterprise” App und Web App.

"Kundenkonto" bezeichnet den Zugang zur Audvice-Software über ein individuelles Konto.

"Nutzer" bezieht sich auf die jeweilige natürliche Person (z. B. Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder bevollmächtigte Personen des Kunden), die die Audvice-Anwendungen verwendet und damit arbeitet.

"Testzeitraum" bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Audvice dem Kunden freiwillig kostenlosen Zugang zu den Audvice-Anwendungen zum Testen gewährt. Der konkrete Zeitraum kann variieren und wird zu Beginn des Testzeitraums angegeben.

"Personenbezogene Daten" bezieht sich auf Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

"Vertrag" bezieht sich auf alle Vertragsdokumente, bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftstätigkeit und Nutzung, der Bestellung und allen darin genannten Vertragsdokumenten.

"Vertragslaufzeit" bezeichnet den Zeitraum ab dem erstmaligen Abschluss des Vertrags (Erstlaufzeit) und allen darauffolgenden Verlängerungszeiträumen des Vertrags.

3. ABSCHLUSS DES VERTRAGS


3.1.   Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung für Audvice-Anwendungen zustande. Durch die schriftliche Annahme der Bestellung von Audvice (formell oder informell) erklären Sie sich damit einverstanden, an die zum Zeitpunkt des jeweiligen Angebots gültige Version der AGB gebunden zu sein. Rechtsträger müssen durch eine natürliche Person handeln, die die Befugnis hat, vertragliche Verpflichtungen im Namen des jeweiligen Rechtsträgers einzugehen.
 

3.2.   Die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie vollständig und bedingungslos erfolgt. Eine bedingte Annahme gilt als unwirksam. Wenn Sie den AGB oder dem Vertrag nicht zustimmen, wird Ihnen kein Zugang zu den Audvice-Anwendungen gewährt.
 

3.3.   Als Kunde sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Benutzer die vertraglichen Verpflichtungen einhalten, und Sie haften Audvice gegenüber in diesem Zusammenhang. Sie erklären sich damit einverstanden, aktiv mit Audvice und insbesondere seinen Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags sicherzustellen.
 

4.   BESTELLUNG VON AUDVICE PAKETEN
 

4.1.   Der Zugang zu den Audvice-Anwendungen erfordert die Bestellung eines Audvice-Pakets.
 

4.1.1.   Testzeitraum

(1) Audvice kann Erstanwendern die Audvice-Anwendungen für einen Testzeitraum kostenlos zur Verfügung stellen. Die Funktionalitäten der Audvice-Anwendungen können während dieses Testzeitraums eingeschränkt sein.


(2) Die Nutzung während des Testzeitraums erfolgt auf eigenes Risiko.
 

(3) Audvice behält sich das Recht vor, die Berechtigung zur kostenlosen Testnutzung nach eigenem Ermessen zu gewähren und kann den Kunden ablehnen, insbesondere im Falle einer wiederholten Nutzung dieser Funktion.
 

(4) Audvice übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Gewährleistung für das Vorhandensein bestimmter Funktionen während der Bereitstellung der Audvice-Anwendungen zum Testen.
 

(5) Die kostenlose Testnutzung und das Recht des Kunden, die Audvice-Anwendungen zu testen, können jederzeit von Audvice ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden.
 

(6) Wenn der Kunde die Nutzung der Audvice-Anwendungen nach Ablauf der Testphase fortsetzen möchte, muss er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
 

4.1.2.   Audvice Pakete
(1) Audvice bietet verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Leistungsumfängen an. Die einzelnen Audvice-Pakete und ihre entsprechenden Komponenten werden auf Anfrage an potenzielle Kunden gesendet. Darüber hinaus erstellt Audvice maßgeschneiderte Audvice-Pakete für Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns über unsere Website, und wir senden Ihnen die vorgefertigten Pakete zu oder entwickeln ein Paket nach Ihren Anforderungen.

(2) Die von Audvice gestellten Angebote sind im Allgemeinen 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum bindend, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Wenn der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums annimmt, verliert es seine Bindungswirkung. Um ein Audvice-Paket abzuschließen, muss der Kunde die entsprechende Bestellung innerhalb der festgelegten Frist schriftlich annehmen oder unterschreiben.
 

(3) Mit der Annahme einer Bestellung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots und des Vertragsschlusses vollständig und bedingungslos.
 

(4) Wenn Sie Änderungen und Ergänzungen an der Bestellung vornehmen möchten (z. B. Anzahl der Kundenkonten, Kontoerweiterungen, zusätzliche Dienstleistungen), muss entsprechend ein neues Angebot erstellt werden. Das neue Angebot wird zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam und ersetzt oder erweitert das vorherige Angebot, wenn es von Ihnen akzeptiert wird.
 

5.   KUNDENKONTO UND ZUGANG
 

5.1.   Der Zugang zu den Audvice-Anwendungen erfolgt ausschließlich online für Kunden von “Audvice Enterprise” über die Audvice App sowie die Audvice Web App und für Kunden von “Audvice Create” über die Audvice Create Plattform. Während der Vertragslaufzeit gewährt Audvice dem Kunden über diese Kanäle Zugang zu den Audvice-Anwendungen.

5.2.   Die Nutzung der Dienste erfolgt wie folgt: Der Kunde erstellt ein Online-Kundenkonto unter www.web.audvice.com für “Audvice Enterprise” oder unter www.create.audvice.com für “Audvice Create”, indem er eine E-Mail-Adresse bereitstellt und ein Passwort wählt. Mit E-Mail-Adresse und Passwort (im Folgenden als "Anmeldeinformationen" bezeichnet) kann sich der Kunde anmelden und die Audvice-Anwendungen nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu seinem Kundenkonto nur erwerbsfähigen Mitarbeitern zu gewähren. Der Kunde muss das Passwort vertraulich behandeln und durch geeignete Maßnahmen schützen. Der Kunde ist verpflichtet, Audvice unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass die Anmeldeinformationen unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten. Audvice ist nicht verantwortlich für den Missbrauch der Anmeldeinformationen.

5.3.   Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Audvice-Anwendungen auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Zugang zu den Audvice-Anwendungen ist nur mit einem aktuellen Browser wie Chrome, Firefox oder Safari möglich

5.4.   Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Inhalte vor der Übermittlung an die Audvice-Anwendung auf Viren oder andere bösartige Software zu überprüfen und Virenschutzprogramme nach dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden.

5.5.   Der Kunde stellt Audvice unverzüglich von allen Kosten, Ansprüchen und Nachteilen frei, die Dritte gegen Audvice geltend machen aufgrund eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Nutzungsrichtlinien durch den Kunden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Audvice alle Kosten zu erstatten, die aus dem Verstoß entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass er nicht für den Verstoß verantwortlich ist


6.    NUTZUNGSRECHTE
 

6.1.    Der Kunde ist berechtigt, die Audvice-Anwendungen gemäß den von Audvice bereitgestellten Bedingungen weltweit zu nutzen.

6.2.   Die Audvice-Anwendungen dürfen nur vom Kunden und der im Vertrag festgelegten Anzahl von Benutzern genutzt werden. Die Nutzung ist auf die geschäftlichen Zwecke des Kunden beschränkt. Eine weitere Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Audvice-Anwendungen für eigene Zwecke zu vermieten, zu verleihen oder einem Dritten zu überlassen.
 

6.3.   Weder der Kunde noch einzelne Benutzer dürfen Änderungen an den Audvice-Anwendungen vornehmen oder das Programmieren logisch dekompilieren, disassemblieren, “reverse engineering” betreiben oder anderweitig eingreifen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den Softwarecode der Audvice-Anwendungen oder Teile davon zu ändern, den Quellcode auf andere Weise zu entdecken oder auf den Audvice-Anwendungen basierende abgeleitete Werke zu erstellen. Dies gilt nicht für Fälle, die ausdrücklich gesetzlich in §§ 40e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgesehen sind. Daher gilt das Verbot, Änderungen an der Software vorzunehmen, nicht für Änderungen, die für die Fehlerkorrektur erforderlich sind, sofern der Anbieter mit der Fehlerbehebung in Verzug ist, die Fehlerbehebung verweigert oder aufgrund der Eröffnung von Insolvenzverfahren dazu nicht in der Lage ist


7.   EIGENTUM UND GEWÄHRLEISTUNGEN

7.1.   Audio und Inhalte
 

7.1.1.   Audvice hat keinen Einfluss auf die Inhalte, die vom Kunden in den jeweiligen Audio-Dateien erstellt werden. Audvice stellt lediglich Werkzeuge für die Erstellung, Verteilung und Übertragung von Audioinhalten bereit.
 

7.1.2.   Der Kunde garantiert, dass er nur Inhalte in den Audvice-Anwendungen verwendet, für die er die erforderlichen Rechte besitzt. Dazu gehören alle Audio-Dateien, Bilder, Logos, Farben oder ähnliche zusätzliche Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt und verwendet werden. Der Kunde wird alle erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen einholen, bevor er solche Inhalte verwendet

 

7.1.3.   Es ist dem Kunden untersagt, rechtswidrige Inhalte mit den Audvice-Anwendungen aufzunehmen, zu bearbeiten oder zu produzieren.

8.   VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
 

8.1.   Vertragslaufzeit

8.1.1.   Die Vertragslaufzeit wird in der Bestellungfestgelegt. Die Vertragslaufzeit beginnt am in der Bestellungangegebenen Datum oder, falls kein Datum angegeben ist, am Datum des Vertragsschlusses, das dem Datum der Annahme des Auftrags durch den Kunden entspricht, und gilt für den im Auftrag angegebenen Zeitraum ("Erstlaufzeit").
 

8.1.2.  Wenn keine fristgerechte Kündigung des Vertrags gemäß Klausel 8.2 erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch und wiederholt sich um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge ("Verlängerungszeitraum").
 

8.1.3.   Der Vertrag endet automatisch zum Ende des aktuellen Vertragszeitraums bei Kündigung.
 

8.1.4.   Jeder angefangene Vertragszeitraum ist vollständig zahlungspflichtig.
 

8.2.   Kündigung
 

8.2.1.   Nach Ablauf der Erstlaufzeit und jedes Verlängerungszeitraums kann der Kunde den Vertrag jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an Audvice kündigen. Die Kündigung des Vertrags muss an den im Auftrag angegebenen Hauptkontakt gerichtet werden, entweder elektronisch oder durch einen anerkannten Postdienst, der den Nachweis der Zustellung und des Empfangs erbringt.
 

8.2.2.   Die Kündigung des Kunden ist, falls nicht anders vereinbart, mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums möglich.
 

8.2.3.  Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für Audvice vor, wenn (i) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines wesentlichen Teils davon in Verzug gerät, der zwei (2) monatlichen Zahlungen entspricht; (ii) der Kunde gegen die vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtungen verstößt; (iii) der Kunde die Audvice-Anwendungen unbefugt an Dritte überträgt; (iv) der Kunde die Audvice-Anwendungen missbraucht oder für andere unbefugte Zwecke verwendet; (v) eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden oder eine drohende Gefährdung vorliegt, die die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Audvice gefährdet; (vi) der Kunde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Schuldenbereinigungsverfahrens hinsichtlich seines Vermögens beantragt; oder (vii) der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts ist


9.   ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 

9.1.   Zahlungsfristen

9.1.1.  Während der Vertragsbeziehung ist der Kunde verpflichtet, den zu Beginn des Vertrags vereinbarten Preis zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher indirekter Steuern für die Audvice-Anwendungen zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich alternative Zahlungsbedingungen festgelegt wurden. Die Mehrwertsteuer wird nur dann ausgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
 

9.1.2.  Der Preis für das vereinbarte Audvice-Paket im Auftrag wird von Audvice im Voraus für die gesamte Erstlaufzeit oder Verlängerungszeit, je nach Fall, zu Beginn jedes jeweiligen Zeitraums in Rechnung gestellt.
 

9.1.3.   Der Kunde zahlt per Rechnung. Audvice stellt eine Rechnung über die ausstehenden Beträge aus. Die Rechnungsbeträge sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Rabatte sind nicht anwendbar.
 

9.1.4.   Andere Zahlungsbedingungen können gelten, wenn sie im Rahmen des Auftrags zwischen den Parteien anders vereinbart wurden.
 

9.2.   Preisanpassung

9.2.1.   Audvice kann den zu zahlenden Preis erstmals nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten mit einer Frist von einem (1) Monat vor Beginn des folgenden Monats erhöhen, sofern und soweit sich die von Audvice für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entstandenen Kosten erhöht haben.
 

9.2.2.   Überschreitet die Erhöhung zehn (10) % des zuletzt gültigen Preises, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ankündigung der Preiserhöhung zu kündigen, wobei die Kündigung mit der Umsetzung der Preiserhöhung wirksam wird. Übt der Kunde sein besonderes Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ankündigung aus, so gilt seine Zustimmung zur Preisanpassung als erteilt, und die Preisanpassung wird Bestandteil des Vertrags. Audvice wird den Kunden über dieses besondere Kündigungsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung zusammen mit jeder Ankündigung informieren.
 

10.   FOLGEN BEI VERTRAGSVERLETZUNG
 

10.1.   Verletzt der Kunde die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags oder verstößt gegen geltende Gesetze und Vorschriften, so ist Audvice nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Audvice-Anwendungen zu sperren oder die Dienste auszusetzen, sofern die Verletzung durch eine solche Maßnahme behoben werden kann. Die Sperrung muss aufgehoben werden, sobald der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht. Setzt der Kunde trotz vorheriger Warnung von Audvice die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort, so kann Audvice das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, der Kunde ist nicht für diese Verstöße verantwortlich. Das Recht von Audvice, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
 

10.2.    Audvice ist berechtigt, das Kundenkonto sofort zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die vom Kunden in den Audvice-Anwendungen verwendeten Inhalte rechtswidrig sind und/oder die Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeit und/oder Verletzung von Rechten Dritter liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder andere Dritte Audvice über einen solchen Verdacht informieren. In diesem Fall wird Audvice den Kunden über die Sperrung und die Gründe dafür informieren. Die Sperrung muss aufgehoben werden, sobald der Verdacht widerlegt ist.

10.3.   Die Sperrung und/oder Löschung des Kundenkontos aufgrund der genannten Verstöße kann während der Vertragslaufzeit erfolgen, ohne dass der Kunde in diesem Fall einen Anspruch auf Rückerstattung hat.
 

11.   FOLGEN BEI KÜNDIGUNG
 

11.1.   Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlöschen die Rechte des Kunden zur Nutzung der kostenpflichtigen Angebote von Audvice.
 

11.2.   Die Beendigung des Vertragsverhältnisses führt auch zur Beendigung des Kundenkontos.
 

11.3.   Alle Daten, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt von Audvice gespeicherten Audiodateien, werden drei (3) Monate nach Beendigung des Vertrags gelöscht. Auf Anfrage von zahlenden Kunden können die erstellten Audiodateien heruntergeladen und übergeben werden. Dieser Service ist für “Audvice Enterprise” Kunden inkludiert. Bei Kunden von “Audvice Create” können für das herunterladen & übergeben der Audiodateien zusätzliche Kosten anfallen

11.4.   Kündigt Audvice diesen Vertrag aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, alle bis zum Ende des Abrechnungszeitraums ausstehenden und fälligen Gebühren unverzüglich zu zahlen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits an Audvice gezahlter Gebühren


12.   VERFÜGBARKEIT, WARTUNG UND ENTWICKLUNG
 

12.1.   Das Recht zur Nutzung der Audvice-Anwendungen unterliegt dem anerkannten Stand der Technik. Audvice strebt eine Verfügbarkeit von 99,5% innerhalb eines Kalenderjahres an. Dies schließt Wartungsarbeiten an der Software und Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle von Audvice aus. Dazu gehören Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Audvice handeln, technisch unkontrollierbare Bedingungen, höhere Gewalt und andere Umstände, die in Abschnitt 13.4 genannt sind. Auch die Hardware, Software und technische Infrastruktur des Kunden können die Leistung der Audvice-Anwendungen beeinflussen. Soweit solche Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Audvice-Anwendungen beeinträchtigen, hat dies keinen Einfluss auf die vertragliche Erfüllung der erbrachten Dienstleistungen

12.2.   Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass Audvice-Anwendungen oder bestimmte Funktionen vorübergehend nicht verfügbar sind. Audvice berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, indem sie im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informiert und sie während Zeiträumen durchführt, in denen Audvice-Anwendungen typischerweise nicht genutzt werden. Bei unvorhergesehenen notwendigen Wartungsarbeiten kann es jedoch nicht möglich sein, im Voraus zu informieren.
 

12.3.   Nach Abschluss des Vertrags behält sich Audvice das Recht vor, weitere Entwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards; im Folgenden als "Leistungsänderungen" bezeichnet) vorzunehmen, soweit sie der technischen Verbesserung dienen und/oder sich als zweckmäßig erweisen, und für den Kunden zumutbar sind. Änderungen im Sinne von Abschnitt 12.1 gelten als zumutbar für den Kunden, insbesondere wenn sie die Qualität der Dienstleistung für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Sofern Audvice Leistungsänderungen für den Kunden bereitstellt, unterliegen sie ebenfalls den Geschäftsbedingungen, es sei denn, sie sind Gegenstand einer separaten Vereinbarung. Bei erheblichen Leistungsänderungen, die dem Kunden erhebliche Nachteile bringen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In solchen Fällen muss der Kunde den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die erhebliche Leistungsänderung kündigen.
 

13.   GEWÄHRLEISTUNG

13.1.   Die Beschreibung der von Audvice zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellten Audvice-Anwendungen, wie sie im Auftrag angegeben ist, ist allein maßgeblich für die Qualität der Audvice-Anwendungen (im Folgenden als "Beschreibung" bezeichnet). Im Falle von Updates für Audvice-Anwendungen gilt die jeweils aktuellste Version der Beschreibung, insbesondere in Bezug auf die IT-Sicherheit. Die Beschreibung ist lediglich eine Spezifikation der Dienstleistungen und stellt keine Gewährleistung dar. Eine Gewährleistung wird nur gewährt, wenn Audvice dies ausdrücklich vor Vertragsabschluss bezeichnet hat. Es wird keine weitergehende Qualität geschuldet.
 

13.2.   Audvice gewährt dem Kunden sowie autorisierten Benutzern Zugang zu den Audvice-Anwendungen. Audvice gewährleistet nicht den sicheren, unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb der Systeme des Kunden oder deren Eignung zur Anzeige und/oder Verwendung der Audvice-Anwendungen. Im Falle von Mängeln wird Audvice die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben


13.3.   Audvice gewährleistet keine Fehler in den Audvice-Anwendungen, die durch (i) Anwendungsfehler des Kunden; (ii) Virusinfektionen oder andere externe Faktoren außerhalb der Kontrolle von Audvice, wie Feuer, Unfälle, Stromausfälle und andere Umstände gemäß Abschnitt 13.4; (iii) die Verwendung der Audvice-Anwendungen in einer Weise, die nicht in den Abschnitten 5.1 und 5.3 beschrieben ist, und/oder Fehler, die durch Hardware-, Betriebssystem- und/oder Softwareanwendungen anderer Hersteller entstehen; oder (iv) unbefugte Änderungen an den Audvice-Anwendungen durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
 

13.4.   Audvice ist von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn eine der folgenden Umstände die Leistung von Audvice behindert: Kriege, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Unruhen, Feindseligkeiten, Enteignungen, Sabotageakte, Stürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, andere Fälle höherer Gewalt sowie Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von Audvice verursacht werden, behördliche Vorschriften, Pandemien oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Audvice liegen, auch wenn diese Umstände bei einem Subunternehmer auftreten. Audvice wird den Kunden umgehend über das Auftreten solcher Umstände informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf die Kunden zu mildern.
 

13.5.   Der Kunde muss Audvice Mängel unverzüglich melden und replizierbare Informationen darüber bereitstellen, wie und unter welchen Umständen der Fehler oder Mangel auftritt. Der Kunde wird Audvice aktiv bei der Fehlersuche unterstützen, einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Dokumentationen und Daten, die von Audvice für die Analyse und Behebung des Fehlers benötigt werden. Wenn nach Prüfung einer Mängelrüge festgestellt wird, dass der Fehler nicht auf Audvice zurückzuführen ist, kann Audvice dem Kunden die Kosten für die Prüfung in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Fehlfunktion nicht in den Verantwortungsbereich von Audvice fällt.
 

13.6.   Die Bestimmungen dieses Abschnitts 13 gelten entsprechend für Rechtsmängel.
 

14.   VERTRAULICHKEIT
 

14.1.   Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglich gemachten oder übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der anderen Partei erkennbar sind (im Folgenden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet), vertraulich zu behandeln und sie nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Parteien sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen vertraulich zu halten und vor unbefugter Offenlegung zu schützen. Alle von Audvice stammenden vertraulichen Informationen dürfen nur den Personen im eigenen Betrieb des Kunden zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks Kenntnis der jeweiligen vertraulichen Informationen benötigen und die ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die jeweiligen vertraulichen Informationen bleiben ausschließliches Eigentum von Audvice. Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Audvice aufgezeichnet, gespeichert, offengelegt, ausgenutzt, reproduziert und/oder unbefugten Personen zugänglich gemacht werden. Auf Anforderung von Audvice müssen alle von Audvice stammenden vertraulichen Informationen (einschließlich etwaiger Kopien oder Aufzeichnungen) umgehend und vollständig an Audvice zurückgegeben oder von Audvice vernichtet werden.
 

14.2.   Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, soweit die Offenlegung von vertraulichen Informationen durch gesetzliche Anforderungen, Gerichtsbeschlüsse oder staatliche Behörden vorgeschrieben ist.
 

14.3.   Wenn eine Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei einer öffentlichen Behörde im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, muss die andere Partei unverzüglich informiert werden, vorzugsweise bevor die Informationen an die öffentliche Behörde übergeben werden


14.4.   Die Rechte und Pflichten dieses Abschnitts "Vertraulichkeit" werden durch die Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags zu vernichten, es sei denn, sie wurden ordnungsgemäß verbraucht oder müssen gesetzlich aufbewahrt werden.


15.   REFERENZWERBUNG

15.1.   Sofern nicht anders vereinbart, darf Audvice Ihren Namen, das Firmenlogo, Marken und Dienstleistungsmarken kostenlos in jeder Form und auf jedem Medium zu internen und/oder externen Werbe- und Kommunikationszwecken veröffentlichen und Sie als Referenzkunden nennen (im Folgenden als "Referenzwerbung" bezeichnet). Insbesondere kann Audvice Ihren Namen, das Firmenlogo und Marken zu Kundenlisten, Websites, Social-Media-Konten und Präsentationen von Aktivitäten hinzufügen.
 

15.2.   Der Kunde gewährt Audvice alle erforderlichen Rechte für die Referenzwerbung und garantiert, dass die Verwendung des Namens, des Firmenlogos, der Marken und Dienstleistungsmarken gemäß den Abschnitten 15.1 und 15.2 keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde verpflichtet sich, Audvice von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung des Namens, des Firmenlogos, der Marken und Dienstleistungsmarken im Zusammenhang mit der Referenzwerbung freizustellen und Audvice umgehend alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu erstatten, einschließlich angemessener Kosten für die rechtliche Verteidigung, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

15.3.   Die Referenzwerbung kann während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten nach dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums darf Audvice keine neue Referenzwerbung veröffentlichen oder Inhalte mit Referenzwerbung erneut ins Internet stellen oder auf bereits veröffentlichte oder angezeigte Inhalte mit Referenzwerbung verweisen. Audvice ist jedoch nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Referenzwerbung von seiner eigenen Website, seinen Social-Media-Konten oder Präsentationen von Aktivitäten in irgendeinem Medium oder in irgendeiner Form nach Ablauf dieses Zeitraums zu entfernen. Vorhandene physische Materialien (z.B. gedruckte Materialien) können bis zur Erschöpfung verwendet werden. Wenn Sie dieser Verwendung widersprechen möchten, tun Sie dies bitte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Jegliche Arbeitsergebnisse, insbesondere erstellte Videos, werden nicht von Audvice veröffentlicht.
 

15.4.   Referenzwerbung ist immer ausgeschlossen, wenn sie offensichtlich im Interesse des Kunden steht. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Referenzwerbung schriftlich mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit dies unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen gerechtfertigt ist. In solchen Fällen wird Audvice die Referenzwerbung innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Vorhandene physische Materialien (z.B. gedruckte Materialien) können bis zur Erschöpfung verwendet werden.
 

16.   HAFTUNG

16.1.   Audvice haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

16.2.   Unbeschadet der Fälle der unbegrenzten Haftung gemäß Abschnitt 16.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung von Audvice gegenüber dem Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten beschränkt. Wesentliche vertragliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf die der Kunde regelmäßig vertraut. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsteht. Der vorhersehbare, typische Schaden aus der Verletzung von Audvice's Verpflichtungen entspricht der Höhe der vom Kunden für ein Vertragsjahr gezahlten Gebühren, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein höherer, typischer Schaden entstanden ist. Wird die Haftungsgrenze in einem Vertragsjahr nicht erreicht, wird sie für das nächste Vertragsjahr nicht erhöht.
 

16.3.   Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder im Rahmen von von Audvice schriftlich übernommenen Garantien.
 

16.4.   Unabhängig von der Art des geltend gemachten Rechts besteht die Haftung von Audvice über das in diesem Abschnitt 16 vorgesehene Maß hinaus nicht. Dies gilt auch für jegliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz entgangenen Gewinns oder Folgeschäden. Darüber hinaus haftet Audvice insbesondere nicht für Schäden, die aus einem Verstoß gegen vertragliche oder Kooperationspflichten des Kunden resultieren, wie vertraglich vereinbart oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, wie z.B. das Versäumnis, Daten gemäß Abschnitt 5.5 zu sichern oder das Hochladen von eigenen Inhalten des Kunden, die nicht auf Viren oder andere bösartige Software überprüft wurden, wie in Abschnitt 5.6 gefordert.
 

16.5.   Dieser Abschnitt 16 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter sowie Organe und Erfüllungsgehilfen von Audvice.
 

17.   ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

17.1.   Audvice kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise aktualisieren und ändern, wenn es dafür einen gültigen Grund gibt. Gültige Gründe können Änderungen in der Rechtsprechung, Marktbedingungen oder andere wesentliche Faktoren sein, die die Erbringung der Dienstleistungen von Audvice beeinflussen und bestimmte Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen. Wir werden Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in dem Umfang vornehmen, der auf den in Abschnitt 17.1 genannten gültigen Grund zurückzuführen ist. Wenn wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren oder ändern, wird die aktualisierte Version auf www.audvice.com veröffentlicht.
 

17.2.   Wir werden unsere Kunden über etwaige Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sechs (6) Wochen vor der Änderung informieren und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Wenn ein Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht gegen die Änderungen Einspruch erhebt, gelten die jeweiligen Änderungen als akzeptiert. Wenn ein Kunde gegen die Änderungen Einspruch erhebt, gelten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin. In unserer Benachrichtigung über die Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren wir den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung dieses Rechts


18.   ÜBERNAHME VON VERPFLICHTUNGEN DURCH DRITT


18.1.   Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte zu übertragen. Audvice kann jedoch die Erbringung von Dienstleistungen an Unternehmen, die mit Audvice im Sinne des § 15 AktG verbunden sind, ohne die Zustimmung des Kunden übertragen.
 

18.2.   Audvice kann auch Unterauftragnehmer mit der Durchführung der Dienstleistungen beauftragen. Soweit dies die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, gelten die Datenschutzinformationen der Audvice-Anwendungen.
 

18.3.   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Auftrags nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in Kraft.
 

19.   ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
 

19.1.   Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte in Salzburg, Österreich.
 

19.2.   Im Falle eines Konflikts zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem spezifischen Auftrag haben die Bedingungen des Auftrags Vorrang.
 

19.3.   Der Kunde kann seine eigenen Ansprüche nur mit fälligen Zahlungsansprüchen von Audvice aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber Audvice geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtlich festgestellt oder aus derselben vertraglichen Beziehung mit Audvice entstanden sind.

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